Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne im Bereich des Familienrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich diesbezüglich auf das ganze Spektrum des Familienrechtes und sämtliche eventuellen Zeitpunkte sowie sämtliche Beteiligten. So beraten wir Sie beispielsweise bereits im Vorfeld einer Eheschließung oder vor der Geburt eines Kindes bzgl. der sich hieraus ergebenden Konsequenzen. Natürlich stehen wir Ihnen aber auch ansonsten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie auch gerne im Hinblick auf die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung. Hierzu gehören insbesondere die Aspekte des Ehegattenunterhalts sowie Kindesunterhalts, des Zugewinns, des Sorgerechts für gemeinsame Kinder inklusive der Regelung des Umgangsrechts mit diesen, der Aufteilung des Haushaltes, etc. Selbstverständlich werden von uns aber auch Mandate bearbeitet, die z.B. die Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft oder die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft zum Ziel haben.
Wir sind uns der Sensibilität dieses Rechtsgebiets voll bewusst. Deshalb werden wir, sofern Sie dies wünschen, immer auch nach Wegen einer einvernehmlichen Klärung der Angelegenheiten suchen. Im Familienrecht bestehen die persönlichen Verbindungen oft auch über eine Trennung/ Scheidung aufgrund gemeinsamer Kinder fort, so dass es unser Ziel ist, diese persönlichen Beziehungen möglichst wenig zu belasten. Selbstverständlich stehen Ihre Interessen immer im Fokus der Tätigkeit.
Gerne können Sie einen Termin bei uns vereinbaren, damit Ihre Angelegenheit sodann persönlich und in aller Ruhe erörtert werden kann.