Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechtes vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Wir beraten Sie bezüglich aller Probleme, die sich im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ergeben. Hierzu zählen unter anderem die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber, die Geltendmachung von Lohn- und Vergütungsansprüchen, aber auch die Klärung von Konflikten (auch und insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen).
Selbstverständlich stehen wir aber auch im Hinblick auf die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses an Ihrer Seite. Hierbei nehmen wir Ihre Rechte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Kündigungsschutzprozess) wahr. Ihre persönlichen Interessen haben wir dabei immer im Blick und machen diese zum Zentrum unseres Handelns. Neben der Frage, ob und inwieweit ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet wurde, klären wir beispielsweise auch die Aspekte der Vergütung sowie die Erteilung eines korrekten Zeugnisses.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihre Angelegenheit persönlich mit Ihnen erörtern können. Beachten Sie dabei, dass die Geltendmachung von Ansprüchen oft fristgebunden ist. So kann eine Kündigungsschutzklage beispielsweise nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung zulässig erhoben werden!